Urteil Keine strafrechtliche Rehabilitierung bei Maßnahmen der Kreis- oder Landesbodenkommission


Schlagworte

Keine strafrechtliche Rehabilitierung bei Maßnahmen der Kreis- oder Landesbodenkommission

Leitsatz

Entscheidungen der Kreisbodenkommission und der Landesbodenkommission sind nicht als strafrechtliche Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 5 StrRehaG zu bewerten, so dass diese nicht im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können.

(Leitsatz der Entscheidung entnommen)

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