Urteil Keine Senkung der Kostenmiete wegen erhöhter Heizkosten durch exponierte Lage
Schlagworte
Keine Senkung der Kostenmiete wegen erhöhter Heizkosten durch exponierte Lage; Mietpreisbindung; Kostenmiete, Neuberechnung; Heizkostenbelastung; Wohnung, ungünstige Lage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; unbillige Härte
Leitsatz
1. Eine erheblich höhere Heizkostenbelastung nach Umstellung auf die verbrauchsabhängige Abrechnung berechtigt auch den Mieter einer ungünstig gelegenen Wohnung (unter dem Flachdach im obersten Geschoß, drei Außenwände) nicht dazu, von seinem Vermieter eine Neuberechnung der Kostenmiete zu fordern.
2. Allein wegen der Umstellung auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung kann keine Anpassung der vereinbarten Kaltmiete verlangt werden.
3. Die für die Mieter von Wohnungen in exponierter Lage entstehenden Kostennachteile stellen auch keine unbillige Härte i.S. von § 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizkVO dar.
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