Urteil Keine Senkung der Kostenmiete nach Erlöschen von Rechten im Zwangsversteigerungsverfahren
Schlagworte
Keine Senkung der Kostenmiete nach Erlöschen von Rechten im Zwangsversteigerungsverfahren
Leitsätze
1. Änderungen - auch Verringerungen - der Gesamtkosten, Finanzierungsmittel oder laufenden Aufwendungen führen nach § 4 a II. BV nur ausnahmsweise zu einer Senkung der Kostenmiete (Einfrierungsgrundsatz).
2. Geringere Finanzierungskosten für einen Erwerber nach dem Erlöschen von Rechten durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung sind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zu berücksichtigen.
3. Bei einer unwirksamen Kleinreparaturklausel darf der Vermieter die volle Instandsetzungspauschale geltend machen.
(Leitsätze der Redaktion)
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