Urteil Keine Rückzahlungspflicht des Zwangsverwalters für nicht vom Vermieter erhaltene Mietkaution
Schlagworte
Keine Rückzahlungspflicht des Zwangsverwalters für nicht vom Vermieter erhaltene Mietkaution; Beschlagnahme; Räumung
Leitsatz
§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.
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