Urteil Keine Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung
Schlagworte
Keine Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung; Schätzungen
Leitsatz
Der Mieter hat bei fristgerechter Abrechnung keinen Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen, wenn die Abrechnung formell wirksam ist, auch wenn sie - unzulässigerweise - inhaltlich auf Schätzungen beruht.
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