Urteil Keine Rechtsverletzung durch Feststellung des Erlösauskehranspruchs nach Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs
Schlagworte
Keine Rechtsverletzung durch Feststellung des Erlösauskehranspruchs nach Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs
Leitsatz
Ist der Rückübertragungsanspruch infolge Weiterveräußerung des Grundstücks erloschen, wird der Berechtigte durch die von ihm begehrte Feststellung des Erlösauskehranspruchs auch dann nicht beschwert, wenn etwaige Zustellungsmängel den Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung hindern.
(Leitsatz der Redaktion)
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