Urteil Keine Rechtsnachfolge der jetzigen Landkreise im Beitrittsgebiet betreffend staatliche Stellen der DDR auf Kreisebene
Schlagworte
Keine Rechtsnachfolge der jetzigen Landkreise im Beitrittsgebiet betreffend staatliche Stellen der DDR auf Kreisebene
Leitsatz
Die jetzigen Landkreise im Beitrittsgebiet sind nicht Rechtsnachfolger der vor 1990 auf Kreisebene bestehenden staatlichen Stellen der ehemaligen DDR. Sie können deshalb auch nicht im Wege der Grundbuchberichtigung als Eigentümer im alten Bundesgebiet belegener Grundstücke eingetragen werden, als deren Eigentümer noch die im jetzigen Beitrittsgebiet nach Reichsrecht errichteten früheren Kreise eingetragen sind. Erforderlich ist daher eine Zuordnung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?