Urteil Keine Rechtsnachfolge der jetzigen Landkreise im Beitrittsgebiet betreffend staatliche Stellen der DDR auf Kreisebene


Schlagworte

Keine Rechtsnachfolge der jetzigen Landkreise im Beitrittsgebiet betreffend staatliche Stellen der DDR auf Kreisebene

Leitsatz

Die jetzigen Landkreise im Beitrittsgebiet sind nicht Rechtsnachfolger der vor 1990 auf Kreisebene bestehenden staatlichen Stellen der ehemaligen DDR. Sie können deshalb auch nicht im Wege der Grundbuchberichtigung als Eigentümer im alten Bundesgebiet belegener Grundstücke eingetragen werden, als deren Eigentümer noch die im jetzigen Beitrittsgebiet nach Reichsrecht errichteten früheren Kreise eingetragen sind. Erforderlich ist daher eine Zuordnung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz.

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