Urteil Keine Rechtsbeschwerde gegen Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit
Schlagworte
Keine Rechtsbeschwerde gegen Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit
Leitsatz
Die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 211 InsO ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
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