Urteil Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts
Schlagworte
Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts
Leitsatz
Macht der Gläubiger an den Sachen des Räumungsschuldners sein Vermieterpfandrecht geltend, darf der Gerichtsvollzieher für die Räumung nur einen Vorschuß verlangen, der die Kosten für ein Transportunternehmen nicht enthält (hier: statt 4.000 Euro 400 Euro).
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