Urteil Keine Räumung der dem Schuldner in der Zwangsverwaltung überlassenen Wohnung wegen nicht gezahlten Wohngeldes
Schlagworte
Keine Räumung der dem Schuldner in der Zwangsverwaltung überlassenen Wohnung wegen nicht gezahlten Wohngeldes
Leitsatz
Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt.
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