Urteil Keine Prozeßkostenhaftung für Testamentsvollstrecker
Schlagworte
Keine Prozeßkostenhaftung für Testamentsvollstrecker
Leitsatz
Macht der Testamentsvollstrecker eines Miterben eine Nachlaßforderung gegenüber einem anderen Miterben ohne Erfolg gerichtlich geltend, und werden ihm deshalb die Prozeßkosten auferlegt, kann er grundsätzlich deren Erstattung von den Miterben einschließlich des Prozeßgegners verlangen.
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