Urteil Keine Preisbindung bei nach dem 3. Oktober 1990 unbenutzbar gewordenen Ost-Wohnungen
Schlagworte
Keine Preisbindung bei nach dem 3. Oktober 1990 unbenutzbar gewordenen Ost-Wohnungen
Leitsatz
Wohnraum in den neuen Ländern, der erst nach dem 3. Oktober 1990 auf Dauer zu Wohnzwecken nicht mehr benutzbar wurde, fiel aus der Preisbindung heraus; auf den Zustand am 3. Oktober 1990 kommt es nicht an.
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