Urteil Keine Pflanzentröge auf Fensterbänken
Schlagworte
Keine Pflanzentröge auf Fensterbänken
Leitsatz
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters auf Außenfensterbänken einer Erdgeschoßwohnung und dem aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich Pflanzentröge aufzustellen.
(Leitsatz der Redaktion)
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