Urteil Keine Parabolantenne für eingebürgerte Türken


Schlagworte

Keine Parabolantenne für eingebürgerte Türken

Leitsatz

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn

a) er trotz Aufforderung dem Vermieter nicht Unterlagen über die beabsichtigte Montage vorlegt;

b) zwar nicht die Wohnung, aber das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist;

c) der vormals ausländische Mieter (hier: türkischer Abstammung) die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.

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