Urteil Keine Parabolantenne für eingebürgerte Türken
Schlagworte
Keine Parabolantenne für eingebürgerte Türken
Leitsatz
Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn
a) er trotz Aufforderung dem Vermieter nicht Unterlagen über die beabsichtigte Montage vorlegt;
b) zwar nicht die Wohnung, aber das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist;
c) der vormals ausländische Mieter (hier: türkischer Abstammung) die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.
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