Urteil Keine Parabolantenne auf Balkon bei nicht dargelegter Empfangsmöglichkeit weiterer heimatsprachlicher Programme
Schlagworte
Keine Parabolantenne auf Balkon bei nicht dargelegter Empfangsmöglichkeit weiterer heimatsprachlicher Programme
Leitsatz
Der Vermieter braucht die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon der Wohnung unabhängig von einer ästhetischen Beeinträchtigung oder Substanzverletzung jedenfalls dann nicht zu dulden, wenn der Mieter, der über die vorhandene Breitbandkabelanlage mit Hilfe eines Decoders bereits sechs der beliebtesten heimatsprachlichen Sender empfangen kann, nicht dargetan hat, daß er über die beabsichtigte Parabolantenne einen weiteren heimatsprachlichen Sender über Satellit empfangen kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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