Urteil Keine Notverwalterbestellung nach Verwalterwahl
Schlagworte
Keine Notverwalterbestellung nach Verwalterwahl
Leitsatz
Ein auf Einsetzung eines Notverwalters gemäß § 26 Abs. 3 WEG gerichtetes Verfahren kann nicht fortgeführt werden, sobald die Gemeinschaft einen neuen Verwalter gewählt hat. Wird die neue Verwalterwahl der Gemeinschaft angefochten, kann eine etwa gebotene Regelung über die Verwaltung nur noch durch einstweilige Anordnung in dem Beschlußanfechtungsverfahren getroffen werden.
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