Urteil Keine nachträgliche Anrechnungsbestimmung für Teilzahlung durch Jobcenter


Schlagworte

Keine nachträgliche Anrechnungsbestimmung für Teilzahlung durch Jobcenter; Anrechnung auf Betriebskosten; Leistungsbestimmung; Verrechnung; fristlose Kündigung

Leitsatz

Erfolgt nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs eine Teilzahlung durch das Jobcenter ohne Anrechnungsbestimmung, ist der Vermieter berechtigt, die Zahlung auch auf fällige Betriebskostennachforderungen anzurechnen. Eine spätere Leistungsbestimmung durch das Jobcenter ist unwirksam.

(Leitsatz der Redaktion)

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