Urteil Keine nachgeschobene Betriebskostenabrechnung in der Berufung


Schlagworte

Keine nachgeschobene Betriebskostenabrechnung in der Berufung

Leitsatz

Hat das Amtsgericht die Zahlungsklage aus einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung als zur Zeit unbegründet abgewiesen, ist eine Berufung mangels Beschwer unzulässig, die sich auf eine neue Abrechnung stützt, in der die Beanstandungen des Amtsgerichts berücksichtigt wurden.

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