Urteil Keine Nachforderung bei vorbehaltloser Kautionsrückzahlung
Schlagworte
Keine Nachforderung bei vorbehaltloser Kautionsrückzahlung
Leitsatz
Zahlt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution vorbehaltlos zurück, ist eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung, die der Mieter ca. ein halbes Jahr später erhält, verwirkt, und zwar auch dann, wenn die Abrechnung innerhalb der Jahresfrist des § 20 NMV erfolgt (hier: acht Monate).
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