Urteil Keine Minderung wegen Mobilfunkstationen
Schlagworte
Keine Minderung wegen Mobilfunkstationen
Leitsatz
Bei Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV ist ein die Tauglichkeit der Mietsache herabsetzender Umweltfehler zu Lasten des Mieters nicht ersichtlich (Anschluß an LG Freiburg 3 S 294/95 vom 27. Juni 1996).
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