Urteil Keine Minderung wegen Mobilfunkstation
Schlagworte
Keine Minderung wegen Mobilfunkstation
Leitsatz
Der Mieter ist nicht zur Minderung berechtigt, wenn auf dem Dach des Hauses eine Mobilfunkstation betrieben wird, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhält; der Vermieter ist nicht verpflichtet, jede Minderung aufgrund einer möglichen Überängstlichkeit des Mieters hinzunehmen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat