Urteil Keine Minderung wegen Kinderlärms und Belästigungen *
Schlagworte
Keine Minderung wegen Kinderlärms und Belästigungen *
Leitsatz
Der Mieter muß grundsätzlich Lärm und andere Belästigungen durch einen Kinderspielplatz hinnehmen, der bei Vertragsschluß schon vorhanden war, selbst wenn dieser später erweitert wird.
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