Urteil Keine Minderung wegen Bebauung in der Nachbarschaft im Berliner Innenstadtbereich
Schlagworte
Keine Minderung wegen Bebauung in der Nachbarschaft im Berliner Innenstadtbereich
Leitsätze
1. Die Errichtung neuer Gebäude in der Wohnumgebung stellt in Berliner Stadtlage grundsätzlich keinen Mangel dar.
2. Das folgt auch daraus, dass bei einem Minderungsanspruch der Mieter einen Instandsetzungsanspruch hätte, der hier unzweifelhaft nicht gegeben ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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