Urteil Keine Minderung trotz erheblicher Flächenabweichung bei mitvermietetem Grundstück nebst Stallungen


Schlagworte

Keine Minderung trotz erheblicher Flächenabweichung bei mitvermietetem Grundstück nebst Stallungen; Bauernhaus; Minderfläche; Wohnfläche; Mängel; Nebengelasse; Stallgebäude; Wohnflächenvereinbarung

Leitsatz

Auch wenn im Mietvertrag für das Bauernhaus eine Wohnfläche angegeben ist, die tatsächlich um mehr als 10 % unterschritten wird, scheidet eine Minderung aus, wenn nach der Vereinbarung die Miete für „Wohnhaus und Nebengebäude" zu zahlen ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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