Urteil Keine Minderung für Bauarbeiten im Umfeld


Schlagworte

Keine Minderung für Bauarbeiten im Umfeld; „Lückenrechtsprechung” auch bei benachbartem eingeschossigen Flachdachgebäude

Leitsätze

1. Der Mieter muss bei Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt (hier: Berlin-Charlottenburg) mit einer Anpassung der Bebauung (hier: Abriss eines eingeschossigen Flachdachgebäudes) im Umfeld rechnen.

2. Die vorübergehende erhöhte Lärmbelastung ist dann kein zur Minderung berechtigender Mangel.

(Leitsätze der Redaktion)

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