Urteil Keine Minderung bei unrichtiger Flächenangabe
Schlagworte
Keine Minderung bei unrichtiger Flächenangabe
Leitsatz
Ein Mangel der Mietwohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnfläche mit 80 m2 vereinbart ist und eine spätere Vermessung eine Wohnfläche von 64,57 m2 ergibt.
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