Urteil Keine Minderung bei geringfügiger Unterschreitung der öffentlich-rechtlich normierten Stellplatzbreite
Schlagworte
Keine Minderung bei geringfügiger Unterschreitung der öffentlich-rechtlich normierten Stellplatzbreite; Mietmangel
Leitsatz
Ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nicht vor, wenn zwar die gesetzliche Mindestbreite eines Stellplatzes geringfügig unterschritten wird, der Stellplatz aber ohne Aufwand nutzbar ist.
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