Urteil Keine Minderung bei bekannter Lärmbelästigung zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung mit Mietsenkung
Schlagworte
Keine Minderung bei bekannter Lärmbelästigung zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung mit Mietsenkung
Leitsätze
1. Der Mieter muß Baulärm hinnehmen, wenn die Störungen nach den bei Vertragsschluß ersichtlichen Umständen als vertraglich vorausgesetzt gelten. 2. Eine Neuverhandlung mit Änderungen der Vertragslaufzeit und der Miethöhe steht dem Vertragsschluß gleich.
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