Urteil Keine Mietpreisüberhöhung für einverständliche Mieterhöhung während der Laufzeit des Vertrages


Schlagworte

Keine Mietpreisüberhöhung für einverständliche Mieterhöhung während der Laufzeit des Vertrages; Betriebskosten; Dachrinnenreinigung; Ameisenbekämpfung; Glasreinigung, Rahmenreinigung; Fensterreinigung; Dachreinigung; Ungezieferbekämpfung; Beseitigung von Einbruchspuren

Leitsätze

1. Bei einer einverständlichen Mieterhöhung während der Laufzeit des Vertrages scheidet eine Mietpreisüberhöhung aus, da der Vermieter dadurch kein geringes Angebot ausnutzt. 2. Entsprechendes gilt für den Beitritt zu einem bestehenden Mietvertrag.

3. Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten; entsprechendes gilt für die Beseitigung von Ameisenbefall im Mauerwerk.

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