Urteil Keine Mietpreisbindung für zu gewerblichen Zwecken vermietete Wohnräume


Schlagworte

Keine Mietpreisbindung für zu gewerblichen Zwecken vermietete Wohnräume; Mietpreisbindung, Altbau; Preisbindung, Herausfallen aus der; Wohnräume, gewerbliche Nutzung; Mischmietverhältnis; Preisstellenbescheid

Leitsätze

1. An sich preisgebundene Wohnräume fallen dann aus der Preisbindung heraus, wenn die Mietvertragsparteien über diese Räume ein Mietverhältnis begründen, nach dem die gewerbliche Nutzung der vermieteten Räume überwiegt.

2. Bescheide der Mietpreisstelle über die Höhe der Stichtagsmiete und die Höhe des zulässigen Gewerbezuschlages finden auf Fallgestaltungen wie in Leitsatz 1 keine Anwendung.

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