Urteil Keine Mietminderung bei Wohnflächendifferenz wegen Beschaffenheitsvereinbarung
Schlagworte
Keine Mietminderung bei Wohnflächendifferenz wegen Beschaffenheitsvereinbarung; Hobbyraum; Sauna; Dachboden
Leitsatz
Treffen die Mietvertragsparteien eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung (z. B. wohnflächenmäßige Berücksichtigung von Hobbyräumen, Sauna und teilweise ausgebautem Dachboden), ist die Wohnfläche nicht nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen, sondern es gilt für die Fläche die Beschreibung des vertraglich geschuldeten Zustands der Wohnung.
(Leitsatz der Redaktion)
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