Urteil Keine Mietminderung bei einem der Sphäre des Mieters zuzurechnenden Mangel
Schlagworte
Keine Mietminderung bei einem der Sphäre des Mieters zuzurechnenden Mangel; Stromsperre wegen Zahlungsrückstands
Leitsatz
Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Stromzählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist.
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