Urteil Keine Mietminderung bei angeblich unzureichender Beheizung ohne Temperaturmessung


Schlagworte

Keine Mietminderung bei angeblich unzureichender Beheizung ohne Temperaturmessung; Zimmertemperaturen; Beheizung

Leitsätze

1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Wohnzimmertemperatur von 22 °C; ausreichend sind Zimmertemperaturen von 20 °C und 18 °C in den Nachtstunden.

2. Eine Beweisaufnahme (durch Zeugen) über die behauptete unzureichende Beheizung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum Temperaturmessungen mit einem geeichten Thermometer vorgenommen hat.

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