Urteil Keine Mietminderung bei angeblich unzureichender Beheizung ohne Temperaturmessung
Schlagworte
Keine Mietminderung bei angeblich unzureichender Beheizung ohne Temperaturmessung; Zimmertemperaturen; Beheizung
Leitsätze
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Wohnzimmertemperatur von 22 °C; ausreichend sind Zimmertemperaturen von 20 °C und 18 °C in den Nachtstunden.
2. Eine Beweisaufnahme (durch Zeugen) über die behauptete unzureichende Beheizung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum Temperaturmessungen mit einem geeichten Thermometer vorgenommen hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat