Urteil Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Brutto-Staffelmiete
Schlagworte
Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Brutto-Staffelmiete
Leitsatz
Während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung ist bei einer Bruttomiete auch eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten ausgeschlossen.
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