Urteil Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Berliner Bruttomietverträgen bei fehlender Vereinbarung


Schlagworte

Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Berliner Bruttomietverträgen bei fehlender Vereinbarung

Leitsätze

1. Seit dem Außerkrafttreten des GVW in Berlin (31. Dezember 1994) waren bei einer Bruttomiete (Teilinklusivmiete) Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten ohne (wirksamen) vertraglichen Erhöhungsvorbehalt nicht mehr möglich.

2. Neu eingeführte Betriebskosten werden von der Teilinklusivmietenabrede nicht erfaßt; jedenfalls bei einer widerspruchslos akzeptierten Berechnung können spätere Kostensteigerungen eine Mieterhöhung rechtfertigen (hier: für nachträglich eingebauten Aufzug). (Leitsätze der Redaktion)

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