Urteil Keine Mangellage bei sinkenden Mietspiegelwerten


Schlagworte

Keine Mangellage bei sinkenden Mietspiegelwerten; Sittenwidrigkeit nur bei vorwerfbarem subjektivem Verhalten des Vermieters

Leitsätze

1. Ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, ist nach der Mietpreisentwicklung auf dem die jeweilige Wohnung umfassenden Teilmarkt zu beurteilen.

2. Die Fortgeltung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist kein Indiz für eine Mangellage, wenn die Mietspiegelwerte in der Zeit vor Abschluß des Vertrages in dem entsprechenden Rasterfeld gesunken sind.

3. Bei einer Überschreitung der ortsüblichen Miete um 50 % liegt Nichtigkeit nach § 138 BGB nur dann vor, wenn ein sittenwidriges Verhalten des Vermieters dazukommt.

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