Urteil Keine Mangellage bei einer Wohnung gehobenen Standards für Füh-rungskräfte
Schlagworte
Keine Mangellage bei einer Wohnung gehobenen Standards für Füh-rungskräfte; Wirtschaftsstrafgesetz; Teilmärkte; ZweckentfremdungsVO keine Indizwirkung
Leitsätze
1. Ob für eine bestimmte Wohnung ein geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStG vorliegt, kann nur für den jeweiligen Teilmarkt (hier: Wohnungen für Führungskräfte) ermittelt werden.
2. Der Mieter kann sich dazu nicht auf eine Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung berufen, die nur den gesamten Wohnungsmarkt berücksichtigt.
3. Die Fortgeltung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung stellt jedenfalls kein Indiz für eine Mangellage dar, wenn der Mittelwert des Mietspiegels für den betreffenden Wohnungstyp gesunken ist.
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