Urteil Keine Maklerprovison bei wirtschaftlicher Verflechtung von Verkäufer und Makler


Schlagworte

Keine Maklerprovison bei wirtschaftlicher Verflechtung von Verkäufer und Makler

Leitsätze

1. Ist der Makler mit einer der Parteien des Hauptvertrages wirtschaftlich identisch, kann er keine Maklerprovision beanspruchen. 2. Für ein darüber hinausgehendes leistungsfreies Provisionsversprechen muß der Makler darlegen und beweisen, daß der Kunde den Willen hatte, eine Provision unabhängig von der Maklertätigkeit zu zahlen. (Leitsätze der Redaktion)

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