Urteil Keine Maklerprovision trotz Besichtigung des angeblich angebotenen Objektes mit dem Verkäufer
Schlagworte
Keine Maklerprovision trotz Besichtigung des angeblich angebotenen Objektes mit dem Verkäufer; Unterbrechung des Kausalzusammenhanges durch Direktverkauf an Erwerber
Leitsatz
Der Makler, der aufgrund einer Besichtigung des angeblich angebotenen Objekts durch den Erwerber zusammen mit dem Verkäufer Provision verlangt, muss bei Direkterwerb darlegen, dass seine Maklerdienste trotz erst weit späterer Rechnungslegung mit einem niedrigeren als dem in dem Exposé angegebenen Kaufpreis kausal für den Verkauf waren.
(Leitsatz der Redaktion)
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