Urteil Keine Maklerprovision bei Einschaltung des bisherigen Mieters als Vermittlungsgehilfen


Schlagworte

Keine Maklerprovision bei Einschaltung des bisherigen Mieters als Vermittlungsgehilfen

Leitsatz

Dem Wohnungsvermittler steht ein Anspruch auf Provision auch dann nicht zu, wenn für ihn beim Nachweis oder der Vermittlung des Mietvertrages an den Wohnungssuchenden als Mitarbeiter oder Gehilfe der bisherige Mieter der Wohnung tätig wird, der einen Nachmieter sucht. (Leitsatz der Redaktion)

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