Urteil Keine Kürzung der Nutzungsentschädigung bei nach Vertragskündigung eingetretener Verschlechterung der Mietsache
Schlagworte
Keine Kürzung der Nutzungsentschädigung bei nach Vertragskündigung eingetretener Verschlechterung der Mietsache, nachvertragliche Pflicht zur Mängelbeseitigung
Leitsätze
a) Eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache, die beim Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Minderung der Miete zur Folge gehabt hätte, führt grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 536 BGB herabzusetzen (Fortführung von BGH , Urteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 - NJW 1961, 916).
b) Etwas anderes gilt nur dann, wenn den Vermieter nach Treu und Glauben im Rahmen des Abwicklungsverhältnisses ausnahmsweise eine nachvertragliche Pflicht zur Beseitigung von Mängeln der vorenthaltenen Mietsache trifft.
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