Urteil Keine Kündigung wegen Verletzung von Nebenpflichten bei eigener Vertragsuntreue


Schlagworte

Keine Kündigung wegen Verletzung von Nebenpflichten bei eigener Vertragsuntreue; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung; Schuldhafte Vertragsverletzung; Bauliche Veränderungen; Unberechtigte Kündigung; Verleitung zur Falschaussage; Betriebsart "Kiosk"; Änderung der Betriebsart

Leitsatz

1. Es ist einem Pächter überlassen, die Pachtsache für seinen Gebrauch optimal herzurichten.

2. Zur Frage, was unter dem Betrieb eines "Kiosks" zu verstehen ist.

3. Zur Frage, wann eine kündigungserhebliche Vertragspflichtverletzung vorliegen kann, wenn ein Vertragspartner Dritte zu beeinflussen versucht, die Unwahrheit zu sagen.

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