Urteil Keine Kreditkosten zusätzlich zum (kleinen) Schadensersatz


Schlagworte

Keine Kreditkosten zusätzlich zum (kleinen) Schadensersatz; Nichterfüllungsschaden; Minderwert; Grundstückskauf; Verzugsschaden

Leitsatz

Berechnet der arglistig getäuschte Käufer seinen nach § 463 Satz 2 BGB a. F. geltend gemachten Schaden in der Weise, daß er die Kaufsache behält und den Minderwert ersetzt verlangt, kann er die Finanzierungskosten, die er für den Teilbetrag des Kaufpreises hat aufwenden müssen, der auf den Minderwert entfällt, nicht als Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen.

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