Urteil Keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zugunsten des Vermieters nach Zahlung
Schlagworte
Keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zugunsten des Vermieters nach Zahlung
Leitsatz
Nach Zahlung des Saldos einer Betriebskostenabrechnung durch den Mieter kann der Vermieter die Abrechnung nicht zu seinen Gunsten korrigieren (hier: übersehene Kabelkosten).
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