Urteil Keine Klagebefugnis des bisherigen Vermieters nach Veräußerung
Schlagworte
Keine Klagebefugnis des bisherigen Vermieters nach Veräußerung; Verlust der Vermieterstellung vor Eintritt der Rechtshängigkeit (Klagezustellung); Parteiwechsel nur innerhalb der Klagefrist des § 2 MHG
Leitsätze
1. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG ist unbegründet, wenn die Klage durch denjenigen erhoben wird, der seine Vermieterstellung vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit durch die Eintragung des Erwerbers verloren hat.
2. Ein Parteiwechsel auf den neuen Vermieter muß innerhalb der Klagefrist des § 2 Absatz 3 MHG erfolgen.
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