Urteil Keine Kappungsgrenze bei Heizenergiesparmaßnahmen
Schlagworte
Keine Kappungsgrenze bei Heizenergiesparmaßnahmen
Leitsatz
Für eine Mieterhöhung aufgrund von Maßnahmen zur Einsparung von Energie gibt es keine aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot sich ergebende Obergrenze (etwa auf das Doppelte der auf die Wohnung entfallenden Heizkostenersparnis). § 559 BGB sieht derartiges nicht vor. (Leitsatz der Redaktion)
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