Urteil Keine Kappungsgrenze bei Heizenergiesparmaßnahmen
Schlagworte
Keine Kappungsgrenze bei Heizenergiesparmaßnahmen
Leitsatz
Die Mieterhöhung aufgrund von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist nicht auf einen Betrag begrenzt, der in einem angemessenen Verhältnis zu der erzielten Energieeinsparung steht (entgegen OLG Karlsruhe vom 20. September 1984 GE 1984, 1079). (n. rechtskräftig.)
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