Urteil Keine isolierte Abtretung des Auszahlungsanspruchs gegen Notar
Schlagworte
Keine isolierte Abtretung des Auszahlungsanspruchs gegen Notar
Leitsätze
a) Haben die Parteien eines Kaufvertrages die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.
b) Der Auszahlungsanspruch gegen den Notar kann, solange die Kaufpreisforderung nicht erloschen ist, nur zusammen mit dieser abgetreten werden.
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