Urteil Keine Informationspflicht des Vermieters über Wärmeverbrauch bei Einrohrheizung auch bei im Sommer abgestelltem Heizkörper
Schlagworte
Keine Informationspflicht des Vermieters über Wärmeverbrauch bei Einrohrheizung auch bei im Sommer abgestelltem Heizkörper
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren, daß bei einer Einrohrheizung auch in den Sommermonaten selbst bei abgedrehtem Thermostatventil ein Wärmeverbrauch gegeben ist, wenn nicht der Hauptabsperrhahn am Wärmemengenzähler zugedreht wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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