Urteil Keine Heilung der mangelnden Schriftform durch salvatorische Klausel
Schlagworte
Keine Heilung der mangelnden Schriftform durch salvatorische Klausel; Zeitmietvertrag
Leitsatz
Ist die Schriftform für einen langfristigen Mietvertrag nicht eingehalten, kann eine Vertragspartei sich nicht auf eine salvatorische Klausel berufen mit der Folge, daß eine Verpflichtung zur Errichtung eines formwirksamen Vertrages bestünde.
(Leitsatz der Redaktion)
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