Urteil Keine Heilung der mangelnden Schriftform durch salvatorische Klausel


Schlagworte

Keine Heilung der mangelnden Schriftform durch salvatorische Klausel; Zeitmietvertrag

Leitsatz

Ist die Schriftform für einen langfristigen Mietvertrag nicht eingehalten, kann eine Vertragspartei sich nicht auf eine salvatorische Klausel berufen mit der Folge, daß eine Verpflichtung zur Errichtung eines formwirksamen Vertrages bestünde.

(Leitsatz der Redaktion)

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